Förderprogramm: Laden im Mehrparteienhaus
Neues Bundesförderprogramm: Ladestationen für Mehrfamilienhäuser
Damit Elektromobilität im Alltag wirklich ankommt, muss Laden dort möglich sein, wo Menschen leben: zuhause – in und an Mehrparteienhäusern. Genau hier setzt das neue Förderprogramm des Bundesministerium für Verkehr. Ab 15.04.2026 kann es beantragt werden.
Lesen Sie hier alles, was Sie dazu wissen müssen.
Ziel ist es, den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden deutlich zu beschleunigen und Hürden für Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen zu senken.
Wer kann profitieren?
Förderberechtigt sind u. a.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie deren Wohnungseigentümerinnen und ‑eigentümer
- Privateigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten (überwiegend zu Wohnzwecken genutzt) – mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt.
Dazu zählen insbesondere:
- Vorverkabelung
- Ladepunkte in Verbindung mit Vorverkabelung
- Netzanschluss und ggf. erforderliche Baumaßnahmen
- Technische Ausrüstung
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Warum lohnt sich die Förderung?
Mit einer frühzeitigen (und geförderten) Elektrifizierung lassen sich Investitionskosten senken und teure Einzellösungen bei späteren Nachrüstungen vermeiden. Gleichzeitig bleibt Flexibilität erhalten – z. B. bei Tarifen und der Wahl des Betreibermodells.
Lademöglichkeiten am Wohnort steigern zudem die Attraktivität von Wohngebäuden und Quartieren, verbessern den wahrgenommenen Wohnkomfort und unterstützen Nachhaltigkeit – auch für Menschen, die erst künftig auf E‑Mobilität umsteigen. Darüber hinaus kann Ladeinfrastruktur den Objektstandard erhöhen, die Vermietbarkeit verbessern und Leerstand reduzieren.
Sind Sie Förderberechtig?: Jetzt QuickCheck durchführen
Ob Sie für eine Förderung überhaupt in Frage kommen, finden Sie mit dem QuickCheck auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr raus. So können Sich sich eine unverbindliche Ersteinschätzung zur grundsätzlichen Antragsberechtigung einholen.
Ablauf der Antragsstellung:
Schritt für Schritt zur Antragsstellung:
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