
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Es schafft die Grundlage dafür, dass Strom in das öffentliche Netz eingespeist und vergütet werden darf. Hierin ist auch die EEG-Umlage definiert, die für viele Photovoltaiknutzer interessant ist. Die EEG-Umlage ist ein Aufschlag, der auf jede bezogene Kilowattstunde zugerechnet wird. Aus dieser Umlage finanzieren sich die Kosten für ausgezahlte Vergütungen. Auch Anlagenbetreiber müssen die Umlage bezahlen, sobald Sie den produzierten Strom nicht ins Netz einspeisen, sondern direkt an Dritte vermarkten. Wird hierbei ein Teil des produzierten Stroms selbst verbraucht, reduziert sich die zu leistende Umlage. Bei einer Anlagengröße kleiner als 10 kWp muss keine EEG-Umlage entrichtet werden. Zudem wird mit dem EEG geprüft, ob die Fläche eine Vergütungsberechtigung erhält. Dachanlagen und Freiflächen bis 750 kWp erhalten eine feste Vergütung. Die Rahmenbedingungen hierfür werden im EEG-Gesetz gesteckt. Anlagen bis zu einer Gesamtgröße von 750 kWp erhalten eine feste Vergütung. Anlagen darüber hinaus müssen an einem Ausschreibungsverfahren teilnehmen und beziehen hiervon Ihre Vergütung