Wärmepumpen-Förderung der KfW
Neue Regelungen der KfW zur Förderung von Wärmepumpen
Zum 21. Juli 2026 werden die Konditionen der KfW-Heizungsförderung (BEG) neu geregelt: sozialer gestaffelt, für manche Haushalte anfangs sogar attraktiver – gleichzeitig aber mit einer klaren Botschaft: Ab 2027 sinken zentrale Förderbestandteile schrittweise. Die staatliche Förderung ist für viele Hausbesitzer:innen der wichtigste Hebel, um den Umstieg auf eine Wärmepumpe bezahlbar zu machen. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, sollte das Timing deshalb nicht dem Zufall überlassen.
Alles Wichtige zur KfW-Förderung für Wärmepumpen finden Sie in diesem Artikel zusammengefasst.
1) Was gilt ab dem 21.07.26 — Alles Wichtige im Überblick:
Die Grundlogik bleibt: Basisförderung + Boni (bis zu einem Deckel). Neu ist:
- Dreistufiger Einkommensbonus (nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen):
- 40 % bis 30.000 €
- 30 % bis 40.000 €
- 10 % bis 50.000 €
- Kinderzuschlag (Familienzuschlag): Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, darf das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert werden. Das kann dazu führen, dass du in eine höhere Bonusstufe rutschst.
- Effizienzbonus entfällt: Ein natürliches Kältemittel (z. B. R290/Propan) ist jetzt Voraussetzung für die Förderung – kein Extra-Bonus mehr.
2) So setzt sich die Förderung zusammen (Programm 458)
Die Förderung kann sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzen:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
- Einkommensbonus: je nach Einkommensstufe 40 % / 30 % / 10 %
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, wenn eine mindestens 20 Jahre alte Öl‑, Gas‑, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird
Wichtig: In Summe ist die Förderung grundsätzlich gedeckelt (typisch bis 70 %, bei niedrigen Einkommen mit Kinderzuschlag teils bis 80 %).
3) Welche Kosten werden berücksichtigt?
Die Förderung bezieht sich nur auf förderfähige Höchstkosten:
- Erste Wohneinheit: bis 28.000 €
- Mehrfamilienhaus / WEG: gestaffelt nach Wohneinheiten
- Wohneinheit: 28.000 €
- 2.–6. Wohneinheit: je 15.000 €
- ab der 7.: je 8.000 €
Gerade bei Mehrfamilienhäusern und WEGs lohnt sich ein genauer Blick: Die Anzahl der Wohneinheiten beeinflusst direkt, wie viel Kosten überhaupt angesetzt werden dürfen.
4) Warum das Timing zählt: Absenkung ab Februar 2027
Ab 1. Februar 2027 soll die Förderung schrittweise sinken – und danach im Halbjahresrhythmus weiter abnehmen. Betroffen sind vor allem:
- der förderfähige Höchstbetrag (der als Grundlage dient)
- der Klimageschwindigkeitsbonus (soll ebenfalls stufenweise reduziert werden)
Praktisch heißt das: Wer den Wechsel ohnehin vorhat, kann durch „später entscheiden“ am Ende weniger Zuschuss bekommen.
5) Welche Wärmepumpen sind förderfähig – und welche Mindestanforderungen gelten?
Gefördert werden u. a. Luft-Wasser‑, Luft-Luft‑, Wasser-Wasser- und Erdwärme-Wärmepumpen.
Zusätzlich gelten technische Anforderungen, typischerweise:
- Jahresarbeitszahl (JAZ) mindestens 3,0
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Geräuschvorgaben fürs Außengerät (bei Luft-Wasser-Systemen)
- und neu besonders wichtig: natürliches Kältemittel ist Pflicht
6) Voraussetzungen & häufige Stolperfallen
- Die Heizungsförderung gilt vor allem für Bestandsgebäude (Neubau läuft über andere Programme).
- Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Heikel ist dabei der Punkt „Beginn“: Verträge rund um Kauf, Lieferung oder Handwerkerleistungen dürfen nicht einfach „vorab“ verbindlich geschlossen werden, wenn dadurch der förderunschädliche Ablauf kippt.
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