Weg­fall der EEG-För­de­rung

Ende der Ein­spei­se­ver­gü­tung ab 2027 — Jetzt recht­zei­tig han­deln

Ab 2027 steht eine grund­le­gen­de Ände­rung bei der EEG-För­de­rung im Raum: Nach aktu­el­ler Diskussion/Ankündigung der deut­schen Bun­des­mi­nis­te­rin für Wirt­schaft und Ener­gie — Kathe­ri­na Rei­che — soll es kei­ne Ein­spei­se-För­de­rung in der bis­he­ri­gen Form mehr geben. Was genau im Detail gilt, hängt zwar von den fina­len gesetz­li­chen Rege­lun­gen ab – klar ist aber schon jetzt: Wer sich die heu­te gül­ti­gen Kon­di­tio­nen sichern möch­te, soll­te nicht zu lan­ge war­ten.

Was jetzt wich­tig ist, lesen Sie hier. 

Was das für Sie bedeu­tet:

Für vie­le Haus­be­sit­ze­rin­nen und Haus­be­sit­zer ist die Ein­spei­se­ver­gü­tung ein wich­ti­ger Bau­stein der Wirt­schaft­lich­keit: Strom, den Ihre Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge nicht direkt selbst ver­braucht, wird ins Netz ein­ge­speist und dafür ver­gü­tet.

Wenn sich die För­der­be­din­gun­gen ab 2027 tat­säch­lich ändern, kann das bedeu­ten:

  • gerin­ge­re oder weg­fal­len­de Ver­gü­tung für neue Anla­gen,

  • mehr Unsi­cher­heit bei der Kal­ku­la­ti­on,

  • und ins­ge­samt ver­än­der­te Amor­ti­sa­ti­ons­zei­ten.

Sichern Sie sich jetzt noch die 20 Jah­re mit aktu­el­ler Ein­spei­se­ver­gü­tung und las­sen Sie sich unver­bind­lich von uns bera­ten!

20 Jah­re Pla­nungs­si­cher­heit: War­um Anla­ge noch die­ses Jahr umset­zen?

Beim EEG gilt grund­sätz­lich: Maß­geb­lich sind die Bedin­gun­gen zum Zeit­punkt der Inbe­trieb­nah­me. Wer sei­ne Anla­ge noch in die­sem Jahr rea­li­siert und in Betrieb nimmt, kann sich die aktu­el­le Ein­spei­se­ver­gü­tung in der Regel für 20 Jah­re sichern.

Das ist ein ent­schei­den­der Vor­teil:

  • Plan­ba­re Ein­nah­men über zwei Jahr­zehn­te

  • Bes­se­re Wirt­schaft­lich­keit durch fes­te Rah­men­be­din­gun­gen

  • Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit – unab­hän­gig davon, was ab 2027 kommt

 

Pro­jekt jetzt star­ten – damit die Inbe­trieb­nah­me recht­zei­tig klappt!

Damit Ihre Anla­ge noch recht­zei­tig umge­setzt wer­den kann, lohnt es sich, früh­zei­tig zu pla­nen:

  1. Unver­bind­li­che Erst­be­ra­tung

  2. Tech­ni­sche Aus­le­gung & Ange­bot

  3. Umset­zung & Instal­la­ti­on

  4. Inbe­trieb­nah­me und Meldungen/Unterlagen

 

Wir unter­stüt­zen Sie von Anfang bis Inbe­trieb­nah­me — alles aus einer Hand.

Ob Ein­fa­mi­li­en­haus, Mehr­fa­mi­li­en­haus oder Gewer­be: Pha­sen­werk beglei­tet Sie kom­plett – von der Pla­nung über die Instal­la­ti­on bis zur Inbe­trieb­nah­me.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Anla­ge – und damit die Chan­ce auf 20 Jah­re aktu­el­le Ein­spei­se­ver­gü­tung.

Gestrichene EEG-Umlage auf Schild vor einem Wohnhaus.
Die­ses Bild wur­de mit­hil­fe KI erstellt.

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Pha­sen­werk Inge­nieur­ge­sell­schaft mbH

Uns liegt eine soli­de und per­sön­li­che Bera­tung sehr am Her­zen. Wir kon­zen­trie­ren uns auf die Kon­zep­ti­on, Pla­nung und War­tung von anspruchs­vol­len Ener­gie­kon­zep­ten. Dabei bie­ten wir Ihnen das kom­plet­te Leis­tungs­spek­trum

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