För­der­pro­gramm: Laden im Mehr­par­tei­en­haus

Neu­es Bun­des­för­der­pro­gramm: Lade­sta­tio­nen für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser

Damit Elek­tro­mo­bi­li­tät im All­tag wirk­lich ankommt, muss Laden dort mög­lich sein, wo Men­schen leben: zuhau­se – in und an Mehr­par­tei­en­häu­sern. Genau hier setzt das neue För­der­pro­gramm des Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr. Ab 15.04.2026 kann es bean­tragt wer­den.

Lesen Sie hier alles, was Sie dazu wis­sen müs­sen. 

Ziel ist es, den Auf­bau von Lade­infra­struk­tur in Wohn­ge­bäu­den deut­lich zu beschleu­ni­gen und Hür­den für Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer, Ver­wal­tun­gen und Woh­nungs­un­ter­neh­men zu sen­ken.

Mehrfamilienhaus mit Solar und Ladestationen.

Wer kann pro­fi­tie­ren?

För­der­be­rech­tigt sind u. a.

  • Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten (WEG) sowie deren Woh­nungs­ei­gen­tü­me­rin­nen und ‑eigen­tü­mer
  • Pri­vat­ei­gen­tü­me­rin­nen und ‑eigen­tü­mer von Mehr­par­tei­en­häu­sern
  • Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von Stell­plät­zen
  • Klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU)
  • Unter­neh­men mit gro­ßen Wohn­be­stän­den

Was wird geför­dert?

Geför­dert wird die Anschaf­fung und Errich­tung von Lade­infra­struk­tur in und an Mehr­par­tei­en­häu­sern mit min­des­tens drei Wohn­ein­hei­ten (über­wie­gend zu Wohn­zwe­cken genutzt) – mit bis zu 2.000 € je zu elek­tri­fi­zie­ren­dem Stell­platz inklu­si­ve Lade­punkt.

Dazu zäh­len ins­be­son­de­re:

  • Vor­ver­ka­be­lung
  • Lade­punk­te in Ver­bin­dung mit Vor­ver­ka­be­lung
  • Netz­an­schluss und ggf. erfor­der­li­che Bau­maß­nah­men
  • Tech­ni­sche Aus­rüs­tung

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War­um lohnt sich die För­de­rung?

Mit einer früh­zei­ti­gen (und geför­der­ten) Elek­tri­fi­zie­rung las­sen sich Inves­ti­ti­ons­kos­ten sen­ken und teu­re Ein­zel­lö­sun­gen bei spä­te­ren Nach­rüs­tun­gen ver­mei­den. Gleich­zei­tig bleibt Fle­xi­bi­li­tät erhal­ten – z. B. bei Tari­fen und der Wahl des Betrei­ber­mo­dells.

Lade­mög­lich­kei­ten am Wohn­ort stei­gern zudem die Attrak­ti­vi­tät von Wohn­ge­bäu­den und Quar­tie­ren, ver­bes­sern den wahr­ge­nom­me­nen Wohn­kom­fort und unter­stüt­zen Nach­hal­tig­keit – auch für Men­schen, die erst künf­tig auf E‑Mobilität umstei­gen. Dar­über hin­aus kann Lade­infra­struk­tur den Objekt­stan­dard erhö­hen, die Ver­miet­bar­keit ver­bes­sern und Leer­stand redu­zie­ren.

Sind Sie För­der­be­rech­tig?: Jetzt Quick­Check durch­füh­ren

Ob Sie für eine För­de­rung über­haupt in Fra­ge kom­men, fin­den Sie mit dem Quick­Check auf der Sei­te des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Ver­kehr raus. So kön­nen Sich sich eine unver­bind­li­che Erst­ein­schät­zung zur grund­sätz­li­chen Antrags­be­rech­ti­gung ein­ho­len.

Ablauf der Antrags­stel­lung:

Schritt für Schritt zur Antrags­stel­lung:

Ablauf der Antragsstellung der Förderung von Ladepunkten
 
Sie wol­len sich die­se För­de­rung nicht ent­ge­hen las­sen? Wir instal­lie­ren Ihre Wall­box!

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