Förderung und Wirtschaftlichkeit
Nachhaltige Energielösungen richtig fördern
Ob Photovoltaikanlage, Wärmepumpe, Klimaanlage oder Elektroauto – moderne Energietechnik bietet großes Potenzial für Kosteneinsparung und Klimaschutz. Doch Förderprogramme, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und technische Voraussetzungen machen die Entscheidung oft komplex.
Auf unserer Seite finden Sie kompakte und verständliche Informationen zur Wirtschaftlichkeit und Förderung von PV-Anlagen, Wärmepumpen, Klimasystemen und E‑Mobilität. Wir zeigen Ihnen, wie Sie staatliche Förderungen optimal nutzen, Ihre Energiekosten senken und nachhaltige Lösungen sinnvoll in Ihr Zuhause oder Unternehmen integrieren.
Förderungen der KfW für erneuerbare Energien
Photovoltaik Förderung
Mit dem Kredit “KfW 270” der KfW-Bank können Sie Ihre PV-Anlagen und Batteriespeicher über einen zinsgünstigen Kredit mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren finanzieren. Ideal für den Einstieg in die eigene Stromerzeugung.
Das Wichtigste im Überblick:
Es ist ein vergünstigter Kredit der KfW, mit dem Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom und erneuerbarer Wärme finanziert werden können – z. B. Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher.
Antragsberechtigt sind u. a. Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen. Privatpersonen müssen einen Teil der erzeugten Energie einspeisen oder verkaufen. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung oder Kauf der Anlagen einschließlich Planung und Installation.
Es können bis zu 100 % der Investitionskosten über einen Kredit abgewickelt werden – bis zu 150 Mio. € pro Vorhaben. Zinssatz und Laufzeit werden individuell über die Bank festgelegt, die den Antrag stellt. Sie können den Kredit in einer Summe oder gestaffelt abrufen. In der Anfangszeit zahlen Sie nur Zinsen (tilgungsfreie Jahre möglich).
Die Antragsstellung erfolgt über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Projekts gestellt wird.
Klimaanlagen Förderung
Nicht jede Klimaanlage ist automatisch förderfähig. Reine Kühlgeräte ohne Heizfunktion erfüllen die Förderkriterien nicht und werden daher nicht von der KfW gefördert. Förderfähig sind jedoch Klimaanlagen mit Heizfunktion, also Wärmepumpen mit integrierter Kühlmöglichkeit. Diese Geräte können sowohl heizen als auch kühlen und gelten deshalb als energieeffiziente Wärmeerzeuger – förderbar beispielsweise über das KfW‑Programm 458 „Energieeffizient Sanieren – Zuschuss für Wärmepumpen“.
Die gute Nachricht: Wir haben die förderfähigen Klimaanlagen für Sie im Programm! Jetzt unverbindlich Fördermöglichkeiten prüfen und Angebot anfordern!
Wärmepumpen Förderung
Der Kredit “KfW 458” der KfW-Bank ist ein Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Sie bekommen bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss.
Das Wichtigste im Überblick:
Es ist ein Zuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (z. B. Wärmepumpe, Solarthermie) in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Es sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich.
Eigentümerinnen und Eigentümer privater Wohngebäude in Deutschland — inklusive Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen in WEGs (bei Maßnahmen am Sondereigentum). Auch Vermieter können unter bestimmten Bedingungen fördern lassen.
Der Grundzuschuss liegt bei 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich können Bonusförderungen (z. B. Effizienz‑, Klima-Geschwindigkeits- und Einkommensbonus) beantragt werden, sodass insgesamt bis zu 70 % gefördert werden können. Bei größeren Gebäuden sind die förderfähigen Kosten gestaffelt.
Vor Beginn der Arbeiten muss ein Antrag im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ gestellt werden. Dafür braucht man eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Energie-Effizienz-Experten oder Fachbetrieb, bevor die Förderung beginnen kann.
Neues E‑Auto-Förderprogramm des BMUKN
Seit dem 01.01.2026 können Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos oder bestimmter Plug-in-Hybride staatliche Zuschüsse beantragen. Die Förderung ist sozial gestaffelt und richtet sich nach Einkommen, Familiengröße und Fahrzeugtyp.
Insgesamt stehen 3 Milliarden Euro zur Verfügung, genug für rund 800.000 Fahrzeuge bis 2029.
Anträge sind rückwirkend möglich, das Online-Portal startet voraussichtlich im Mai 2026.
Das Wichtigste im Überblick:
Reine Elektroautos (Batterieantrieb)
Bestimmte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer
Maximal 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite
Nur Neufahrzeuge
Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden
Basisförderung:
3.000 € für reine E‑Autos
1.500 € für Plug-in-Hybride/Range-Extender
Zusätzliche Zuschläge:
+1.000 € bei Einkommen bis 60.000 €
+1.000 € bei Einkommen bis 45.000 €
+500 € pro Kind (max. 1.000 €)
Insgesamt können Sie zwischen 1.500 € und 6.000 € sparen!
Einkommensgrenzen
Maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Plus 5.000 € pro Kind, bis maximal 90.000 €
Antrag erst nach Fahrzeugzulassung möglich
Spätestens ein Jahr nach Zulassung einreichen
Vollständig digitales Verfahren mit Upload der Unterlagen (z. B. Steuerbescheid)
- Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu
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Phasenwerk Ingenieurgesellschaft mbH
Uns liegt eine solide und persönliche Beratung sehr am Herzen. Wir konzentrieren uns auf die Konzeption, Planung und Wartung von anspruchsvollen Energiekonzepten. Dabei bieten wir Ihnen das komplette Leistungsspektrum
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